Teilnahmebedingungen: 40 Jahre Säntispark
Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen zu allen Aktionen, Wettbewerben und Angeboten rund um das 40-Jahre-Jubiläum des Säntisparks.
Teilnahmebedingungen Losgewinnspiel «40er-Montag»
Mit dem Ziehen eines Loses stimmen Sie den nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu.
Gewinnspielveranstalter
Genossenschaft Migros Ostschweiz, Marketing-Kommunikation, Industriestrasse 47, 9201 Gossau
Teilnahmeberechtigung
Jeder Bad- oder Saunagast darf an den angegebenen Aktionstagen pro Montag während der Bad-Öffnungszeiten ein Lösli ziehen. Abonnentinnen und Abonnenten dürfen ebenfalls ein Lösli pro Aktions-Montag ziehen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der MarKom der Migros Ostschweiz.
Ablauf des Losgewinnspiels
- Pro Aktionsmontag werden 100 Wertgutscheine des Freizeitzentrums Säntispark à CHF 40.– verlost.
- Die Aktion findet an 3 Montagen statt.
- Insgesamt werden somit 300 Wertgutscheine à CHF 40.– vergeben.
- Gesamtwert aller Preise: CHF 12’000.–
Lösli
Es stehen 10’000 Nieten sowie 300 Gewinner-Lösli zur Verfügung.
Gewinnchance
Pro Montag werden 100 Gewinner-Lösli unter den ausgegebenen Lösli verteilt.
Gewinne
Die Gutscheine werden direkt bei Gewinnlos-Ziehung an der Badkasse abgegeben. Die Gewinne werden nicht bar ausbezahlt.
Publikation der Gewinner
Die Gewinner werden nicht veröffentlicht. Es werden keine Personendaten erhoben.
Weitere Bestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Losgewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.
Der Gewinnspielveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Gewinnspielmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe das Gewinnspiel auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist St.Gallen. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
Teilnahmebedingungen Wettbewerb «Sämi Schätz-Wettbewerb»
Mit dem Ausfüllen aller Informationsfelder samt Kontaktdetails stimmen Sie den nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu.
Gewinnspielveranstalter
Genossenschaft Migros Ostschweiz, Marketing-Kommunikation, Industriestrasse 47, 9201 Gossau
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der MarKom der Migros Ostschweiz sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Ablauf des Wettbewerbs
Für die Teilnahme am Wettbewerb füllt der Gast das Online-Formular aus und gibt seine Kontaktdetails sowie die Schätzung ab, wie viele Sämis sich in den Plexiglaswürfel vor der Badkasse befinden. Durch das vollständige Ausfüllen aller Informationsfelder samt Kontaktdetails können die Teilnehmenden vom 30. September bis 25. Oktober 2026 an der Verlosung von einem von 100 Säntispark-Gutscheinen im Wert von je CHF 40.– teilnehmen. Unter allen Teilnehmenden werden am bis zum 20. November 2026 die Gewinnenden ermittelt, welche die Anzahl Sämis am genauesten geschätzt haben. Die Gewinnenden werden per E-Mail benachrichtigt.
Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Pro Person ist eine Teilnahme möglich.
Gewinne
Unter allen Teilnehmenden werden Säntispark-Gutscheine im Gesamtwert von CHF 4’000.– verlost (100 × CHF 40.– Wertgutscheine für das Freizeitzentrum Säntispark). Die Gutscheine werden auf dem Postweg zugestellt. Die Gewinne werden nicht bar ausbezahlt.
Publikation der Gewinner
Die Gewinner werden nicht veröffentlicht.
Weitere Bestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird – ausser mit den Gewinnenden – keine Korrespondenz geführt.
Eine Gewinnspielteilnahme ist nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Gewinnspiel auszuschliessen. Der Gewinnspielveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Gewinnspielmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe das Gewinnspiel auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Gewinnspielveranstalters, abrufbar auf https://www.migros.ch/de/datenschutz.html.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist St.Gallen. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).
Teilnahmebedingungen: Verlosung Überraschungstaschen Säntispark
Mit dem Betätigen der Slot-Maschine stimmen Sie nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:
Gewinnspielveranstalter
Genossenschaft Migros Ostschweiz, Marketing-Kommunikation, Industriestrasse 47, 9201 Gossau
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der MarKom der Migros Ostschweiz sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/ gewerbliche Teilnehmende.
Ablauf des Wettbewerbs
Für die Teilnahme betätigt der Kunde die Slot-Maschine, welche am 23. und 24. Oktober vor dem Migros-Restaurant Säntispark aufgestellt ist. Pro Spielrunde werden via Slot-Maschine 24 Teilnahmeplätze nach dem Zufallsprinzip für die Verlosung der Säntispark-Überraschungstaschen verlost. Bei 3 gleich erscheinenden Symbolen, gewinnt der Kunde einen Teilnahmeplatz.
Für eine gültige Teilnahme muss sich der Kunde zur nächsten Durchführungszeit (auf Tafel vor Ort vermerkt) bei der Bühne vor dem Migros-Restaurant einfinden. Via Tombola werden pro Spielrunde 24 Überraschungstaschen nach dem Zufallsprinzip unter allen 24 Teilnahmeplätzen verlost.
Dieser Wettbewerb findet zu folgenden Zeiten statt:
Fr, 23. Oktober von 14 – 19.30 Uhr (3 Spielrunden)
Sa, 24. Oktober von 10.30 – 16.30 Uhr (4 Spielrunden)
Die Abholung des Preises durch den Gewinner findet vor Ort im in unmittelbarem Anschluss an das Gewinnspiel statt.
Teilnahme
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist in jedem Fall kostenlos.
Publikation der Gewinnenden
Der Gewinnspielveranstalter weist darauf hin, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie im Falle eines Gewinnes mit dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens digital (SoMe, Webseite) veröffentlicht werden könnten.
Gewinne
Unter allen Teilnehmenden werden Säntispark-Überraschungstaschen im Gesamtwert von CHF 3’000.– verlost (der Geldwert ist hier aufgeführt).
Gewährleistung
Sie verteidigen den Gewinnspielveranstalter auf eigene Kosten und Risiko gegen Ansprüche Dritter wegen Verletzung ihrer Rechte. Der Gewinnspielveranstalter benachrichtigt Sie innert nützlicher Frist über geltend gemachte Ansprüche und überlässt Ihnen die Führung eines gerichtlichen Prozesses oder die aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreites, sofern keine wichtigen Gründe des Gewinnspielveranstalters dieser Überlassung entgegenstehen. Sie übernehmen im Überlassungsfall vollumfänglich die dem Gewinnspielveranstalter auferlegten Kosten und Schadenersatzverpflichtungen und ersetzt ihm die entstandenen Auslagen (inklusive Anwaltskosten) auf erste schriftliche Aufforderung. Allfällige Schadenersatzansprüche des Gewinnspielveranstalters bleiben vorbehalten.
Weitere Bestimmungen
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird – ausser mit dem Gewinner – keine Korrespondenz geführt.
Eine Gewinnspielteilnahme ist nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Gewinnspielveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Gewinnspiel auszuschliessen. Der Gewinnspielveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Gewinnspielmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe das Gewinnspiel auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Gewinnspielveranstalters, abrufbar auf https://www.migros.ch/de/datenschutz.html.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist St.Gallen. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).