Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB (pdf)Hausordnung (pdf)

1 Geltungsbereich
1.1 Die AGB gelten für die Nutzung der Freizeitanlage Säntispark der Migros Ostschweiz (nachfolgend «Freizeitanlage Säntispark»).

2 Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag (Mitgliedschaft) ist persönlich und nicht übertragbar.
2.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen
Kontrolle ein Foto von ihm erstellt wird. Das Foto dient ausschliesslich zur visuellen Kontrolle in der Freizeitanlage
Säntispark.
2.3 Der Kunde muss sich auf Verlangen ausweisen können.

3 Informationspflicht
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Adresse, E-Mail) innert 14 Tagen am Empfang oder unter freizeit@saentispark.ch mitzuteilen.

4 Angebot
4.1 Die Freizeitanlage Säntispark bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach dem
einzelnen Vertrag.
4.2 Alle übrigen in der Freizeitanlage Säntispark angebotenen Leistungen sind im Mitgliedschaftsbeitrag nicht inbegriffen.
4.3 Das Angebot kann jederzeit ändern, wobei kein Anspruch auf Rückvergütung oder Verlängerung der Mitgliedschaft abgeleitet werden kann.

5 Chiparmband
5.1 Eintritts- und Austrittszeiten sowie die Inanspruchnahme von nicht in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen werden mittels Chip elektronisch erfasst. Die entsprechenden Buchungen sind verbindlich. Diese Daten stehen dem Kunden für die Rückvergütung der Krankenkassenbeiträge und als Quittungsbelege zur Verfügung.
5.2 Das Chiparmband ist in der Freizeitanlage Säntispark gut sichtbar zu tragen. Bei Verlust oder Defekt muss der Kunde ein neues Chiparmband erwerben. Für allfällige Schäden haftet die Person, auf deren Namen das Chiparmband lautet.

6 AGB, Hausordnung, Weisungen
6.1 Der Kunde verpflichtet sich, die AGB und die Haus- und Badeordnung der Freizeitanlage Säntispark einzuhalten und den
Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

7 Zahlung
7.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist bei Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen. Ohne eingegangene Zahlung
besteht keine Zutrittsberechtigung.
7.2 Der Kunde verpflichtet sich, der Freizeitanlage Säntispark für den angebotenen Gebrauch der Anlagen und weiteren Dienstleistungen während der vereinbarten Dauer eine Entschädigung gemäss Preisübersicht (abrufbar unter: saentispark.ch) zu bezahlen. Die Entschädigung ist unabhängig von der effektiven Nutzung des Angebots. Alle übrigen angebotenen Leistungen sind in der Entschädigung nicht inbegriffen und vom Kunden zusätzlich zu bezahlen. Unabhängig vom vereinbarten Zahlungsintervall muss jede Leistung im Voraus bezahlt werden.
7.3 Im Falle eines Jahresabos mit monatlichem Zahlungsintervall ist der monatliche Betrag gemäss Preisübersicht vom Kunden
jeweils vor Beginn jeden Monats während der Vertragsdauer zu bezahlen.
7.4 Im Falle eines Jahresabos mit jährlichem Zahlungsintervall ist der Jahrespreis gemäss Preisübersicht vom Kunden jeweils vor Beginn der Vertragsdauer zu bezahlen.
7.5 Einzeleintritte und Buchungen sind gemäss Preisübersicht vom Kunden jeweils vor Beginn des Eintritts zu bezahlen.

8 Fristen bei Abos
mit monatlichem Zahlungsintervall
8.1 Bei Abschluss des Vertrages ist die erste Monatsrate und der Anteil des laufenden Monats sofort zu bezahlen.
8.2 Bei Zahlungsverzug wird der Kunde gemahnt (erste Mahnung kostenlos, 2. Mahnung mit Mahngebühr CHF 10.–).
8.3 Mit der ersten Mahnung gerät der Kunde in Verzug und schuldet der Freizeitanlage Säntispark respektive der Migros Ostschweiz einen Verzugszins in der Höhe von 5 %. Im Falle des Verzuges einzelner Raten wird der Gesamtsaldo der Vertragslaufzeit fällig.
8.4 Nach der zweiten unberücksichtigten Mahnung behält sich die Freizeitanlage Säntispark respektive die Migros Ostschweiz
das Recht vor, die Betreibung der gesamten Restforderung bis Vertragsende inkl. aufgelaufener Mahngebühren einzuleiten.
8.5 Bei Nichteinhalten von Vertragsbedingungen behält sich die Freizeitanlage Säntispark respektive die Migros Ostschweiz
zudem das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, das Chiparmband einzuziehen und dem Kunden die
Nutzung der Angebote und Leistungen in der Freizeitanlage Säntispark zu sperren.

9 Haftung
9.1 Die Nutzung der Anlagen und Einrichtungen der Freizeitanlage Säntispark erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Die Freizeitanlage Säntispark respektive die Migros Ostschweiz wird soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für direkte und indirekte Schäden ausschliessen. Für Schäden infolge Unfall, Verletzung oder Krankheit ist jegliche Haftung der Migros Ostschweiz oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Kunden.
9.2 Die Freizeitanlage Säntispark haftet nicht für den Verlust von Effekten, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Chiparmband usw. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände. Für das Deponieren von Wertsachen stehen in der Freizeitanlage Säntispark die Safe-O-Maten zur Verfügung. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Kunden.
9.3 Der Kunde haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der Anlagen und Geräte sowie für den Verlust von Leihgegenständen und hat der Freizeitanlage Säntispark respektive der Migros Ostschweiz die entsprechenden Reparatur- und / oder Ersatzkosten vollumfänglich zu ersetzen.

10 Öffnungszeiten
10.1 Die Anlagen sind täglich während den Betriebszeiten geöffnet.
10.2 Die Öffnungszeiten können jederzeit ändern.
10.3 Bei Änderungen der Öffnungszeiten besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Abodauer.

11 Betriebseinstellung
11.1 Die vorübergehende, definitive Schliessung oder Teilschliessung einer oder mehrerer Bereiche bleibt jederzeit vorbehalten.
11.2 Aus einer Betriebseinstellung (infolge von Revisionen, Unterhalts-
oder Bauarbeiten, speziellen Events / Anlässen sowie Natur- und Umweltkatastrophen, Epidemien, Pandemien) besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Vertragsdauer.

12 Vertragsunterbruch
12.1 Anrecht auf einen Vertragsunterbruch haben alle Kunden ab einer Vertragsdauer von 12 Monaten unter den unten aufgeführten Voraussetzungen.
12.2 Der Vertragsunterbruch kann auf Antrag des Kunden unter folgenden Gründen gewährt werden:
12.2.1 Infolge Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft mit Arztzeugnis und Anfangs- und Enddatum (kostenlos; max. 1 Jahr)
12.2.2 Bei einem Ausbildungs- und Arbeitsaufenthalt im Ausland mit Beleg vom Arbeitgeber / Schule mit Anfangs- und Enddatum (kostenlos; min. 3 Wochen; max. 1 Jahr)
12.2.3 Bei Militär- und Zivildienst mit Aufgebot als Beleg (kostenlos; min. 3 Wochen; max. 1 Jahr)
12.2.4 Ohne Angabe von Gründen und ohne Dokumente (Gebühr CHF
50.– pro Unterbruch zwingend im Voraus zu bezahlen; entweder 1, 2, 3 oder 4 Monate am Stück; max. 2 Unterbrüche pro Jahr)
12.3 Ein rückwirkender Unterbruch ist nur bei Unfall, Krankheit, Schwangerschaft oder Mutterschaft möglich.
12.4 Ein Antrag gemäss Ziffern 12.2.1. bis 12.2.3. muss mit entsprechenden Dokumenten belegt werden (Flugtickets, Bestätigung des Arbeitgebers, Geburtsurkunde, Arztzeugnis, Aufgebot etc.)
12.5 Jeder Antrag muss schriftlich per Formular (Antrag zum Vertragsunterbruch) erfolgen.
12.6 Die Vertragsdauer kann durch einen Unterbruch maximal um ein Jahr verlängert werden.
12.7 Bei einem Missbrauch während der Vertragsunterbrechung wird der Kundenvertrag ohne Rückerstattung aufgelöst.
12.8 Die Zeitgutschrift wird lückenlos an die bestehende Vertragsdauer angerechnet. Eine Barerstattung ist ausgeschlossen.

13 Zuwiderhandlungen
13.1 Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB, Haus- und Badeordnung der Freizeitanlage Säntispark oder Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts.
13.2 Bei Zuwiderhandlungen, insbesondere durch Missbrauch des Chiparmbands, bleibt die Strafanzeige ausdrücklich vorbehalten.
13.3 Chiparmbänder werden eingezogen und nicht vergütet.

14. Vertragsdauer, Kündigung
14.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach dem Vertrag.
14.2 Bei der Zahlung des gesamten Abopreises per Einmalzahlung erhält der Kunde vor Ablauf der Vertragsdauer eine Offerte zur Vertragserneuerung. Mit der erneuten Einzahlung des Entgelts erneuert sich der Vertrag um die gewählte Vertragsdauer und der Gast anerkennt den aktuellen Abopreis inkl. den aktuellen Geschäftsbedingungen.
14.3 Bei Zahlung mit monatlichen Zahlungsintervallen fällt der Abostart jeweils auf den Ersten des Monats. Bei früherem Nutzungsstart hat der Kunde pro Tag eine Gebühr zu bezahlen.
14.4 Bei Zahlung mit monatlichen Zahlungsintervallen kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten auf Ende der Laufzeit gekündigt werden. Der Kunde erhält jeweils 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit ein Erinnerungsschreiben, in welchem auf die Kündigungsfrist und die automatische Vertragsverlängerung hingewiesen wird.
14.5 Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit oder Unfall bei der Freizeitanlage Säntispark gewährt werden, wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Kundenvertrag muss zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsgesuch und den notwendigen Bestätigungen wie Arztzeugnis,
Arbeitgeberbestätigung, Nachweis der Einwohnerkontrolle etc. eingereicht werden. Die Höhe einer allfälligen Rückerstattung inkl. Abzug einer Administrationsgebühr wird individuell berechnet.

15 Datenschutz
15.1 Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit der Freizeitanlage Säntispark unterliegt der Datenschutzerklärung der Migros-Gruppe. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang der Migros mit Personendaten unter anderem im Zusammenhang mit der Freizeitanlage Säntispark und enthält insbesondere Angaben dazu, wofür Personendaten bearbeitet werden, wie sie in der Migros-Gruppe weitergegeben werden und welche Rechte betroffene Personen mit Bezug auf ihre Personendaten haben. Die Datenschutzerklärung ist online abrufbar, derzeit unter https://privacy.migros.ch/. Mit dem Vertragsabschluss akzeptiert der Kunde die damit gemäss Datenschutzerklärung
verbundene Bearbeitung seiner bzw. ihrer Personendaten.
15.2 Die Migros Ostschweiz und die mit ihr verbundenen Gruppenunternehmen übermitteln dem Kunden Informationen und Angebote von sich und anderen Unternehmen der Migros-Gruppe sowie von Partnerunternehmen, z. B. in Form von E-Mails und Werbebroschüren. Mit dem Vertragsabschluss stimmt der Kunde zu, dass entsprechende Nachrichten auch elektronisch übermittelt werden können. Der Kunde kann die Zustellung von Informationen und Angeboten über einen in der elektronischen Nachricht integrierten Abmeldelink ablehnen. Diese Nachrichten und ihr Versand können jeweils auch personalisiert werden, um dem Kunden nur Informationen zu übermitteln, die für ihn bzw. sie voraussichtlich interessant
sind. Um dem Kunden ein möglichst persönliches Nutzererlebnis zu bieten, kann die Migros Ostschweiz Daten betreffend
der Freizeitanlage Säntispark zusammen mit bereits vorhandenen Personendaten auswerten. Nähere Informationen zu dieser Profilierung sowie zu den Rechten von Kunden finden sich ebenfalls in der Datenschutzerklärung der Migros.

16 Bonitätsprüfung und Scoring
16.1 Für das Abschliessen eines Vertrages mit monatlichem Zahlungsintervall behält die Migros Ostschweiz sich vor, bei geeigneten Informations- und Auskunftsstellen (z.B. Behörden, Wirtschaftsauskunfteien etc.) eine Identitäts- und Bonitätsauskunft über den Kunden einzuholen.

17 Überwachung
17.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Freizeitanlage Säntispark Kameras zwecks
der Sicherheit der Kunden unter Wahrung der Integrität installiert. In den betreffenden Bereichen wird mittels Schildern auf
die Kameras hingewiesen.

18 Altersgrenzen
18.1 Die Saunawelt, das Römisch-Irische Bad, der PrivatSpa und PrivatSpa Deluxe sind nutzbar für Personen ab 16 Jahren.
18.2 Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Person (ab 18 Jahren) ins Bad, ab 12 Jahren mit genügend Schwimmkenntnissen alleine.

19 Annullationen
19.1 Die Annullation kostenpflichtiger Reservationen müssen telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
19.2 Annullation bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenlos
19.3 Annullation bis 24 Stunden vor dem Termin: 50 % der gebuchten Leistung
19.4 Annullation weniger als 24 Stunden vor dem Termin: 100 % der gebuchten Leistung

20 Änderungen AGB, Haus- und Badeordnung
20.1 Änderungen der AGB sowie der Haus- und Badeordnung der Freizeitanlage Säntispark sind jederzeit vorbehalten.
20.2 Der Kunde wird in diesem Fall in geeigneter Form über die Änderungen informiert. Aus einer Änderung der AGB oder der Hausund Badeordnung kann der Kunde keine Rechte ableiten. Die aktuell gültigen AGB sind jederzeit abrufbar unter saentispark.ch und gelten von den Kunden akzeptiert.

21 Anwendbares Recht
21.1 Es gilt Schweizerisches Recht.

1. Juni 2022