Teilnahmebedingungen - Players Kids
Mit der Online-Einsendung stimmst du nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu:
Gewinnspielveranstalter der «Säntispark Players‘ Kids»: Genossenschaft Migros Ostschweiz, Industriestrasse 47, 9201 Gossau zu der das Freizeitzentrum Säntispark in Abtwil SG gehört. Die Umsetzung am Spieltag obliegt der FC St. Gallen Event AG, Zürcher Strasse 464, 9015 St. Gallen.
Teilnahmeberechtigung: Teilnahmeberechtigt für ihre Kinder sind alle Erziehungsberechtigen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein. Es dürfen nur Bewerbungen für Kinder eingereicht werden, welche die Voraussetzungen im Online-Anmeldeformular erfüllen. War ein Kind in der laufenden Saison bereits Teil der Einlaufkinder (bereits Gewinner/in), darf es erst in der nächsten Saison wieder am Gewinnspiel teilnehmen.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die mit dem Gewinnspiel befassten Mitarbeitenden der GMOS sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Ablauf des Gewinnspiels: Die Teilnahme ist ausschliesslich online auf dieser Website möglich. Sie erfolgt durch die Online-Einsendung des vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars. Die 25 Gewinner/innen (pro FCSG-Heimspiel) werden spätestens 5 Tage vor dem Spieltag per Losentscheid ermittelt.
Die in den Bewerbungen angegebenen Erziehungsberechtigten werden unmittelbar nach der Ermittlung per Email benachrichtigt und über den Ablauf informiert.
Sofern ein/e Gewinner/in die Bewerbung widerruft, unter den angegebenen Daten nicht erreichbar ist oder nicht fristgerecht die Teilnahme bestätigt, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und der Veranstalter ermittelt eine/n andere/n Gewinner/in per Losentscheid. Ein Anspruch auf Barauszahlung oder Auskehrung eines Ersatzgewinns besteht nicht. Der Gewinn ist nicht übertragbar auf ein anderes Kind/Spiel und verfällt im Falle der Nichtinanspruchnahme. Kinder, die nicht rechtzeitig am Treffpunkt erscheinen und nicht am Briefing teilnehmen, können nicht mit den Spielern einlaufen. Auch in diesem Falle entfällt der Gewinn komplett.
Der Gewinn umfasst:
- 1 Platz bei den Einlaufkids, die den FCSG, die Gastmannschaft und das Schiedsrichterteam im Vorfeld des Brack Super League-Spiels auf den Rasen des Berit Sitterstadions begleiten werden
- 1 Trikot zum Einlaufen
- Eintrittskarten für das jeweilige Spiel für das Einlaufkind und zwei Begleitpersonen (eine davon volljährig und verantwortlich für das Einlaufkid) im Sektor C 1. Anfallende Zusatzkosten (wie für Anreise, Verpflegung, o.Ä.) sind durch die Gewinner/in selbst zu tragen.
Weitere Bestimmungen:
Mit der Teilnahme bestätigt der Erziehungsberechtigter, dass das Einlaufkind fotografiert und die Fotos sowie Videos publiziert werden dürfen. Zudem ermächtigt er die Genossenschaft Migros Ostschweiz/Säntispark, die Fotos sowie Videos vom Einlaufen der Kids für Werbezwecke im Zusammenhang mit den Säntispark Players‘ Kids zu verwenden. Dies zeitlich unbeschränkt und unabhängig des Werbekanals (Social Media, Webseite, Intranet etc.). Zudem nimmt der Erziehungsberechtigter Kenntnis, dass vor Ort andere Fotografien und/oder Filmaufnahmen (z.T. Sport TV) stattfinden, welche Aufnahmen des Einlaufkindes enthalten können.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über das Gewinnspiel wird – ausser mit den Gewinnerinnen und Gewinnern – keine Korrespondenz geführt. Die entgeltliche Weitergabe des Gewinns ist untersagt.
Der Gewinnspielveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Gewinnspielmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe das Gewinnspiel auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung, abrufbar unter privacy.migros.ch. Die Gewinner/innen und derer Kontaktdaten werden der FC St. Gallen Event AG übermittelt, da für die Umsetzung am Spieltag diese in der Verantwortung steht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist Zürich. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

